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KASSEL (KOBINET) Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert, dass diejenigen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, endlich eine angemessene Anerkennung und Hilfe bekommen. Dabei dürfe es keine Benachteiligungen im Vergleich zu den Zahlungen an andere ehemalige Heimkinder geben, wie dies in den derzeitigen Plänen des Bundes, der Länder und der Kirchen vorgesehen ist.
Massive Benachteiligung
Anlässlich einer Anhörung am 11. Februar im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Einrichtung und Ausgestaltung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für das Unrecht und Leid, das den Betroffenen in Behindertenheimen und Psychiatrien zugefügt wurde, zeigt sich die Arbeitsgemeinschaft enttäuscht und empört gegenüber den derzeitigen Plänen. „Knackpunkt ist, dass wir nach den derzeitigen Plänen gegenüber den Leistungen, die ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bekommen, massiv benachteiligt werden. Das wäre eine erneute Diskriminierung und Herabsetzung des erlittenen Unrechts und Leids behinderter und psychiatrieerfahrener Menschen“, kritisiert Maik Nothnagel die derzeitigen Pläne von Bund, Ländern und Kirchen.
Weniger Rentenersatzleistungen
Insbesondere bei den Rentenersatzleistungen zeige sich eine massive Benachteiligung und Minderbewertung der in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zwangsweise zu verrichtenden Arbeitsleistungen. Während ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für sieben Jahre nicht sozialversicherte Zwangsarbeit in den Einrichtungen bis zu 25.200 Euro geltend machen können, sind für den Personenkreis der behinderten und psychiatrieerfahrenen Menschen derzeit nur maximal 5.000 Euro Rentenersatzleistungen vorgesehen. „Das geht gar nicht, denn dadurch werden wir erneut abgewertet. Das ist auch ein ganz schlechtes Signal für die Bewertung der Arbeitsleistung behinderter Menschen heutzutage, wenn unsere Arbeit nur ein Fünftel von dem wert sein soll, was nichtbehinderte ehemalige Heimkinder bekommen“, so Maik Nothnagel.
Geringerer Geldbetrag
Auch beim Geldbetrag, den ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid erleben mussten, werden Unterschiede gemacht. Behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder sollen nur 9.000 Euro bekommen, während ehemalige Heimkinder von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis zu 10.000 Euro bekommen. „Diesen Unterschied verstehe wer wolle, zumal behinderte Menschen in der Regel zusätzlich auf Unterstützung angewiesen sind und einen wesentlich höheren Aufwand haben“, so Maik Nothnagel.
Finanzminister torpedieren Pläne
Besonders ärgerlich ist für die Arbeitsgemeinschaft, dass die derzeitigen Pläne noch zusätzlich von den Finanzministern torpediert und nach deren Pläne noch weiter verringert werden sollen. Damit rücke nicht nur eine schnelle Anerkennung und Hilfe wieder in weitere Ferne, sondern werde das erlebte Leid und Unrecht noch weiter herabgewürdigt.
Konsequente Einbeziehung Betroffener
Generell legt die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland großen Wert auf die konsequente Einbeziehung Betroffener bei der weiteren Ausgestaltung der geplanten Stiftung, bei der Beratung und der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Vor allem bei der Beratung dürfe das know how und die Möglichkeit des Austausches von Betroffenen mit anderen Betroffenen nicht vernachlässigt werden.
Schnelle Einigung
Wichtig sei, dass endlich eine Anerkennung und Hilfe erfolge, denn die Betroffenen warten schon viel zu lange und verstehen nicht, warum andere ehemalige Heimkinder, denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, schon seit mehreren Jahren Hilfen bekommen und für behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder immer noch keine Lösung gefunden wurde.